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OL080335

Verordnung im Wortlaut   (2/3)
Nach § 3 sind nur "Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Angehörige des Rettungsdienstes und der Feuerwehr"
berechtigt, sich in den markierten Arealen aufzuhalten…
Wo fand die Veranstaltung der Burschenschafter statt?

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